Branchenverband mahnt: Der Landesentwicklungsplan muss umgesetzt werden
Der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero) hat zu der vorgesehenen Anpassung für die Gewinnung von Lockergesteinen von 20 auf 25 Jahre Stellung genommen. Raimo Benger, vero-Hauptgeschäftsführer, äußert sich zu den Hintergründen und erläutert, warum es bei der geplanten Anpassung bleiben muss.
„Falls die Anpassung der Versorgungszeiträume auf 25 Jahre nicht realisiert werden sollte, ist die Bau- und Rohstoffindustrie in ihrer Geschäftstätigkeit und in ihrer Planungssicherheit bedroht“, so Benger. „Als Folge werden Werke schließen müssen, da bei vielen Unternehmen bereits jetzt Anschlussgenehmigungen zur Gewinnung von Rohstoffen fehlen. Daraus resultiert ein Rohstoffmangel, der die Umsetzung vieler Wohnungs- und Straßenbauprojekte verzögert oder teurer machen wird. Der LKW-Verkehr wird drastisch zunehmen, da sich die Transportwege der Rohstoffe verlängern“, führt er weiter aus.
Benger betont: „Uns geht es nicht nur um Kies- und Sand. Als Verband der Bau- und Rohstoffindustrie vertreten wir bundesweit rund 700 Mitgliedsunternehmen und sprechen somit für einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor. Unsere Unternehmen gewinnen nicht nur Kies und Sand, sondern auch Natursteine. Diese Rohstoffe werden für den Straßen- und Wohnungsbau sowie für Infrastrukturprojekte dringend benötigt, denn sie stellen einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge dar. Für unsere Unternehmen ist daher ein Mindestmaß an Planungssicherheit durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans unerlässlich, um die Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen gewährleisten zu können. Daher sind wir darauf angewiesen, dass die geplante Anpassung der Versorgungszeiträume – wie geplant – umgesetzt wird.“
Hintergrund:
Was ist der Landesentwicklungsplan (LEP)?
Der LEP ist der überörtliche und fachübergreifende Raumordnungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW). Er legt die Rahmenbedingungen für die Erstellung der Regionalpläne fest, die wiederum konkrete Flächen ausweisen. Darüber hinaus bündelt er als Rechtsverordnung alle Ziele und Grundsätze der Raumordnung und somit die mittel- und langfristigen Ziele zur räumlichen Entwicklung in NRW. Hierzu gehört vor allem die Bereitstellung von Flächen zur Wohnungs- und Freizeitnutzung, für Gewerbe, Industrie und Handel, die Verkehrsinfrastruktur sowie die Versorgung mit Rohstoffen. Damit stellt der LEP die Versorgung mit Rohstoffen, wie Kies, Sand und Naturstein sicher. Aus geologischer Sicht schützt er wichtige Rohstoffvorkommen vor Überplanung durch andere Nutzungsansprüche, wie zum Beispiel der Bebauung durch ein Gewerbegebiet. Im Interesse zukünftiger Generationen, soll die Möglichkeit der Gewinnung bedeutsamer Vorkommen langfristig offengehalten werden. Die langfristige Sicherung hat nicht nur für die Unternehmen, sondern darüber hinausgehend auch für die nachgelagerten Wirtschaftsbereiche existentielle Bedeutung.
Wer macht ihn?
Der LEP wird von der Landesplanungsbehörde erstellt. Diese ist beim Landeswirtschaftsministerium in Düsseldorf angesiedelt.
Welche Punkte betreffen die Bau- und Rohstoffindustrie?
Der LEP regelt die Versorgungszeiträume. Das bedeutet, hier wird festgelegt, für welchen Zeitraum Flächen zur Rohstoffgewinnung zur Verfügung stehen müssen. Derzeit ist geplant für die Gewinnung von Lockergesteinen, den Zeitraum von 20 auf 25 Jahre anzupassen. Auch die Grundsätze für die Nachfolgenutzung bzw. Rekultivierung der betreffenden Flächen wird hier festgelegt.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Eine Verabschiedung der Änderungen ist für Sommer 2019 avisiert, dieses ist jedoch vom politischen Prozess abhängig.