Fortsetzung der Informationen zur Energiesituation

Fortsetzung der Informationen zur Energiesituation

EU-Verordnung zu Notfalleingriffen in Energiemärkte / Nationale Gesetzesinitiativen

Die EU-Kommission hat Mitte September einen finalen Entwurf zum Strompreis-Cap veröffentlicht, den unser Dachverband bbs in einem Rundschreiben zusam-menfasst hat. Darüber hinaus hat die Bundesregierung neue Gesetzentwürfe in Reaktion auf die Energiekrise auf den Weg gebracht.

Entwurf EU-Verordnung zu Notfallmaßnahmen auf den Energiemärkten – im Einzelnen:

Strom-Einsparverpflichtungen für EU-Mitgliedstaaten (Artikel 3-5): Erlösobergrenze für Stromerzeugung (Artikel 6-10) Strompreis-Cap für Haushaltskunden, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Un-ternehmen (Artikel 11 und 12) Solidaritätsabgabe (Artikel 13-17) Inkrafttreten und Befristung Gaspreiscap

Neue Gesetzesinitiativen der Bundesregierung:

Novelle des Energiesicherungsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Rege-lungen Verlängerung des Energie- und Stromsteuerspitzenausgleichs

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das beigefügte bbs-Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-045)

Details zur Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms

Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck laufen aktuell die Arbeiten an einer Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms, um ins-besondere den Mittelstand stärker zu stützen. Mittelständler aus allen Wirtschafts-sektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen künftig leichter Zuschüsse erhalten können, als dies nach den aktuellen Programmbedin-gungen der Fall ist.

Im Einzelnen:

Einrichtung einer zusätzlichen Programmlinie (KMU-Stufe) als branchen-übergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand

Das Energiekostendämpfungsprogramm ist in seiner aktuellen Fassung auf die energie- und handelsintensive Industrie ausgerichtet. Es soll Unternehmen unter-stützen, die stark gestiegene Energiekosten aufgrund des internationalen Wettbe-werbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Es gibt viele weitere energiein-tensive Unternehmen und dies ganz besonders im Mittelstand, die die gestiegenen Energiepreise nicht weitergeben können und daher zunehmend unter der Energie-preissteigerung leiden. Daher soll jetzt eine zusätzliche Programmstufe (KMU-Stufe) für den Mittelstand geschaffen werden mit neuen Kriterien, die zielgenau zugeschnitten sind.

Zielgruppe

Zielgruppe der neuen Programmlinie für den Mittelstand sollen energieintensive mittelständische Unternehmen sein, unabhängig davon, ob sie einer Branche nach dem Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihil-fen (KUEBLL) angehören. Damit soll die neue Programmlinie nicht nur das produ-zierende Gewerbe erfassen, sondern etwa auch das Handwerk und die Dienstleis-tungswirtschaft.

Die Zuschusskriterien sollen sich an der bisherigen Systematik des Energiekos-tendämpfungsprogramms orientieren. Je stärker die Betroffenheit durch die Ener-giekosten ist, desto höher der Zuschuss.

Zeitplan

Das Programm soll nach Vorstellung des BMWK so angelegt werden, dass ener-gieintensive mittelständische Unternehmen für ihre Erdgas- und Stromkosten so schnell wie möglich Zuschüsse erhalten können, möglichst sogar rückwirkend ab September. Zuvor muss die Europäische Kommission das Programm genehmi-gen.

Weitere Unternehmenshilfen

Über das neue Programm für den Mittelstand hinaus ist eine zusätzliche Erweite-rung des bestehenden Energiekostendämpfungsprogramms in Planung. So wird aktuell in der Bundesregierung erörtert, das Programm in Stufe 1 und 2 unter be-stimmten Voraussetzungen für alle Branchen der Industrie zu öffnen und insge-samt zeitlich zu verlängern.

Ergänzend verweisen wir auf die entsprechende Pressemitteilung des BWWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220913-dritter-mittelstandsgipfel-rahmen-fuer-erweiterung-von-energiekostendaempfungsprogramm-vorgestellt.html

BDI zur Sonderverordnung AwSV anlässlich eines Brennstoff-wechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage

Um einen kurzfristigen Fuel Switch und die Aufrechterhaltung der Industrieproduk-tion in der Gasmangellage zu ermöglichen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingun-gen verbessert werden. Die geplanten immissionsschutzrechtlichen Regelungen allein reichen nicht aus. Daher ist die Sonderverordnung zur AwSV unerlässlich. Es ist daher von allergrößter Bedeutung, diese gemeinsam mit den Immissions-schutzrechtlichen Regelungen zu erlassen.

Beigefügt übermitteln wir Ihnen die Position des BDI zum Referentenentwurf einer „Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gas-mangellage“.

Details entnehmen Sie bitte der beigefügten BDI-Position.

(Mail Raimo Benger vom 21.09.2022)

Bundesregierung kündigt Strom- und Gaspreisbremse sowie Härtefallentlastungen an

Unter dem Namen „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russi-schen Angriffskrieges“ hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Entlas-tung der Strom- und Gasverbraucher (inkl. der Industrie) im Umfang von bis zu 200 Mrd. Euro angekündigt und ein Eckpunktepapier hierzu veröffentlicht. Damit reagiert sie nunmehr auch auf die eindringlichen Appelle aus der Industrie in den vergangenen Wochen. Die Inhalte hat unser Dachverband bbs in einem Rund-schreiben zusammengefasst.

Zu Einzelheiten verweisen wir daher auf das beigefügte bbs-Rundschreiben und das Eckpunktepapier.

(EN-2022-049)

EU-Energieministerrat beschließt Notfallverordnung zur Ener-giepreiskrise

Unser Dachverband bbs hat uns darüber informiert, dass die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten nunmehr den beigefügten Verordnungstext abschließend bera-ten haben. Der formale Beschluss erfolgt kurzfristig im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens.

Insgesamt bleibt es demnach bei den Kernelementen des Verordnungsentwurfs, u.a. bei Strom-Einsparverpflichtungen für die EU-Mitgliedstaaten von bis zu 15% (Artikel 3-5), einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger von 180 Euro/MWh (Artikel 6-10), einem Strompreis-Cap für Haushaltskunden, kleine und mittlere Unterneh-men (Artikel 11/12) sowie einem „Solidaritätsbeitrag“ von Unternehmen, die Ge-winne in den Bereichen Öl, Gas, Kohle und Raffinerien erwirtschaften (Artikel 13-17). Wesentliche Änderungen haben sich nur hinsichtlich der nationalen Ausgestal-tung in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ergeben, für die der finale Verordnungs-text nun mehr Möglichkeiten vorsieht. Die Erlösobergrenze wie auch der „Solidari-tätsbeitrag“ sind zwar nach wie vor verpflichtend einzuführen, in welcher genauen Weise und wie die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden, bleibt jedoch den EU-Mitgliedstaaten überlassen.

Wenngleich die Verordnung noch keine konkreten Entlastungen für die Industrie definiert, ist doch positiv zu werten, dass sowohl die Mittel aus der Erlösobergren-ze als auch aus dem „Solidaritätsbeitrag“ grundsätzlich für die Industrie eingesetzt werden können und dies nicht etwa ausgeschlossen wird wie in früheren Entwür-fen der EU-Kommission.

(EN-2022-050, Verordnungstext beifügen!)

Prognos-Studie Lieferunterbrechung von Gas – Fokus Ziegelin-dustrie veröffentlicht

Der Bundesverband Ziegelindustrie hat uns eine Prognos-Studie weitergeleitet. In der Studie wird von Prognos die Rolle der Ziegelindustrie näher beleuchtet und ih-re gesamtwirtschaftliche Bedeutung im Szenario eines möglichen Stopps russi-scher Gaslieferungen detailliert analysiert.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anla-gen.

(Rundschreiben 104/2022)

BMF-Schreiben: Berücksichtigung der gestiegenen Energiekos-ten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues BMF-Schreiben „Be-rücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russ-lands gegen die Ukraine“ veröffentlicht. Es nimmt Bezug auf Entlastungs- und Bil-ligkeitsmaßnahmen wie z. B. die (auch rückwirkende) Herabsetzung von Voraus-zahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die Stundung und die einst-weilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (Vollstreckungsauf-schub).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BMF-Schreiben.

Verlängerung des Energiekostendämpfungsprogramms

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat aufgrund der weiterhin hohen Strom- und Erdgaspreise das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) über den 30. September 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Änderung der Förderrichtlinie wurde am 6. Oktober 2022 im Bundesanzeiger ver-öffentlicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen nun für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 gefördert werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2022. Laut der Aussage des zuständigen Bundesamts für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können bis zum 30. September 2022 fristge-recht gestellte Anträge auch noch im Nachgang hinsichtlich der einzelnen Monats-anträge ergänzt werden. Weitere Informationen können Sie der Webseite des BAFA entnehmen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung.html;jsessionid=14AAEFC4C77CE81F193695894DA9892F.1_cid378

Es ist davon auszugehen, dass das EKDP in Zukunft auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie KMU einschließen wird.

Nationaler Emissionshandel / BEHG-Novelle / DEHSt

Nach längerer Beratung hat der Bundestag Mitte Oktober die Novelle des Brenn-stoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen hat der bbs in beigefügtem Rundschreiben zusammengefasst. Darüber hinaus geht der bbs auf Änderungen beim Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Emissi-onshandel ab dem Abrechnungsjahr 2023 ein. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eine Konsultation zu einem neuen Hin-weispapier gestartet.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anlage.

(EN-2022-054)

Neuer EU-Beihilferahmen TCF / Abschlussbericht Gaskommis-sion

Die EU-Kommission hat Ende Oktober eine Änderung des EU-Beihilferahmens für Krisenmaßnahmen (Temporary Crisis Framework, TCF) beschlossen. Dieser wird absehbar die Grundlage für nationale Entlastungsmaßnahmen wie etwa die Gas- und Strompreisbremse in Deutschland sein. Hierzu hat auch die Expertenkommis-sion für Gas und Wärme fristgerecht ihren Abschlussbericht vorgestellt, der jedoch in Bezug auf die wesentlichen Elemente der Gaspreisbremse nur wenige Ände-rungen gegenüber dem am 10. Oktober 2022 vorgestellten Zwischenbericht ent-hält.

Der bbs hat sich umfassend mit diesen Themen befasst und eine erste Bewertung vorgenommen. Zu Details verweisen wir daher auf das beigefügte Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-055)

Neues NRW-Förderpaket für klimaneutralen Mittelstand

Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium hat ein Förderprogramm mit dem Titel „Starterpaket klimaneutraler Mittelstand“ aufgelegt.

Mit dem Programm will das Land schwerpunktmäßig kleine und mittelgroße Unter-nehmen bei der Planung und der Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneut-rale Produktion unterstützen. Das Starterpaket zielt vor allem darauf ab, dass Un-ternehmen mit externer Unterstützung Effizienzpotenziale ermitteln, die Transfor-mation planen sowie verfügbare und kommende Fördermittel optimal akquirieren können. Sofern Unternehmen bereits Konzepte entwickelt haben, erhalten diese mit dem neuen NRW.BANK-Förderkredit „Weg vom Gas“ die Möglichkeit, schnellstmöglich auf alternative Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien umzusteigen.

Kleine Unternehmen können zudem bei der NRW.BANK einen Kredit mit Til-gungszuschuss zur kurzfristigen Umstellung von Gas auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien beantragen.

Die Beratungszuschüsse und Kredite sollen dabei helfen, Einsparpotenziale zu er-schließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

Das Förderpaket wird durch NRW.Energy4Climate (Landesgesellschaft für Klima-schutz und Energiewende des Landes Nordrhein-Westfalen) bereitgestellt.

Das Paket beinhaltet folgende Module:

Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produ-zierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitar-beitende Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbe-triebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Mehr Informationen zu den Förderungen finden Sie unter www.energy4climate.nrw.

Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate über mittelstand@energy4climate.nrw wenden.

Energiekrise / Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte zu Ent-lastungsmaßnahmen

Anfang November hat die Bundesregierung das angekündigte Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der Strom- und Gaspreisbremse sowie weiterer Instrumente veröf-fentlicht. Dieses deckt sich weitgehend mit den Beschlüssen der Ministerpräsiden-tenkonferenz und den Empfehlungen der Gaskommission. Die Neuerungen ge-genüber der bisher diskutierten Ausgestaltung hat unser Dachverband bbs in ei-nem Rundschreiben zusammengefasst und eine erste Bewertung vorgenommen.

Der bbs geht dabei auf Details zu

Gas- und Wärmepreisbremse Strompreisbremse Härtefallregelungen Vereinbarkeit der Entlastungen mit EU-Beihilferecht und den Umsetzungs-Zeitplan

ein.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-056)

Stellungnahme zum Referentenentwurf Energieeffizienzgesetz

Der bbs hat eine finale Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Energieeffi-zienzgesetzes abgegeben. Parallel dazu hat der bbs die wesentlichen Kritikpunkte auch im Verbund der energieintensiven Industrien (EID) gegenüber der Bundesre-gierung vorgebracht.

Zu Details verweisen wir auf das beigefügte Rundschreiben und die beiden Stel-lungnahmen.

(EN-2022-057)

Brennstoffwechsel: BImschG-Änderung abgeschlossen

Zwischenzeitlich wurden die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Beschleunigung der Verfahren bei Brennstoffwechsel vor dem Hintergrund der Gasmangellage abgeschlossen. Mit den Änderungen sollen Erleichterungen für den Brennstoffwechsel von Industrie- und Energieanlagen, für weitere Gasein-sparprojekte sowie für die Aufrechterhaltung der Industrieproduktion in der Gas-mangellage geschaffen werden.

Diese Änderungen sind auch für die BImSchG-Genehmigung bei Brennstoffwech-seln in der Ziegelproduktion relevant und sollen diese vereinfachen und vor allem beschleunigen.

Der Bundesverband Ziegelindustrie hat die Änderungen in einem Rundschreiben zusammengefasst. Zu Details verweisen wir auf das beigefügte Rundschreiben nebst Anlagen.

(Rundschreiben A 127/2022)

EID-Position zur Strom- und Gaspreisbremse / Vorläufiger Ge-setzentwurf

Unser Dachverband bbs hat uns darüber informiert, dass der Kreis der energiein-tensiven Industrien in Deutschland (EID) ein gemeinsames Positionspapier zu den aktuellen Diskussionen hinsichtlich Gas- und Strompreisbremse erarbeitet hat.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist dabei die offensichtliche Unvereinbarkeit der natio-nalen Vorschläge zur Gas- und Strompreisbremse mit den EU-beihilferechtlichen Vorgaben des Temporary Crisis Frameworks (TCF). Darüber hinaus kritisieren die EID die angedachten Einschränkungen bei Dividenden und variabler Vergütung sowie die geplante Höhe der Preisgrenze für Strom bei 130 Euro/MWh, um zu verdeutlichen, dass dies kein langfristig wettbewerbsfähiges Preisniveau für ener-gieintensive Betriebe in Deutschland ist.

Beigefügt erhalten Sie das EID-Positionspapier und einen ersten Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Gaspreisbremse zur Information. Der Kabinettstermin hier-zu wurde derweil vom 18. November auf den 25. November geschoben. Die Ver-abschiedung durch Bundestag und Bundesrat ist weiterhin bis zum 16. Dezember 2022 geplant.

(EN-2022-059)

Gesetzentwürfe zur Gas- und Strompreisbremse veröffentlicht

Am 22. November 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Ge-setzesvorschläge zur Gas- und Strompreisbremse vorgelegt. Darin werden die be-reits bekannten Preisbremsen umgesetzt, die für Industriekunden bei 130 Eu-ro/MWh Strom und bei 70 Euro/MWh Gas (jeweils netto) liegen und für Haushalts-/Gewerbekunden bei 400 Euro/MWh Strom und 120 Euro/MWh Gas (jeweils brut-to). Für Unternehmen wird die auf diese Weise gewährte Entlastung jedoch auf die ebenfalls bereits bekannten Höchstgrenzen limitiert, die das EU-Beihilferecht (Temporary Crisis Framework, TCF) vorgibt.

Unser Dachverband bbs hat sich mit den Gesetzentwürfen intensiv befasst und die Details zur Anwendung und Umsetzung der Preisbremsen in einem Rundschreiben zusammengefasst.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie daher bitte dem beigefügten Rundschreiben nebst Anlagen.

(EN-2022-061)