Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung: vero strebt einheitliche Rohstoffstrategie an
Mit Wirkung vom 01.10.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue landesweit einheitlich geltende Wasserschutzgebietsverordnung in Kraft getreten. Ziel ist der Schutz von Trinkwasser und Gewässern sowie die Gewährleistung der oberirdischen Gewinnung von Roh-stoffen. Damit werden zwei wesentliche Aspekte der Daseinsvorsorge für Wirtschaft und Bevölkerung reguliert.
vero begrüßt die Regelungsinitiative als Zeichen der Verantwortung für Mensch und Umwelt. Mit dem Erlass wurden Forderungen umgesetzt und der Bestandsschutz aktiv gefördert. Hauptgeschäftsführer Raimo Benger: „Es geht um einen angemessenen Ausgleich, der am besten in regionaler Verantwortung konkret vor Ort beurteilt und entschieden werden kann. Demnach kann ergebnisoffen garantiert werden, dass eine Rohstoffgewinnung nur dort erfolgt, wo gleichzeitig ein hinreichender Schutz des Trinkwassers gewährleistet ist.“ Die Gewinnung von Rohstoffen steht dem Schutz des Trinkwassers nicht entgegen, denn der Abbau von Bodenschätzen gefährdet die Trinkwasserqualität nicht. Der Trinkwasserqualität wurde durch unsere Betriebe immer höchste Priorität eingeräumt und konnte gleichzeitig die regionale Versorgung der Bauunternehmen mit Rohstoffen sicherstellen.
Aufgearbeitet werden müsse, so Benger, dass Verbot der Rohstoffgewinnung in der Schutzzone II, III A, II A, B sowie das pauschale Verbot der unterirdischen Gewinnung. Dem Entwurf lag keine Abwägung zwischen Wasserschutz und Rohstoffversorgung zugrunde. Daher ist es unerlässlich, eine Einzelfallprüfung vor Ort zu realisieren.
Irritierend ist dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der eindeutigen Vereinbarung der Fraktionen von CDU und FDP im Koalitionsvertrag. Wörtlich heißt es dort: „Wir wollen Erschwerungen für den Rohstoffabbau im Wasserbereich wieder zurücknehmen. Wir werden daher die Einzelfallprüfung für Rohstoffgewinnung in Schutzzone III wieder zulassen“. Die Verordnung vom 01.10.2021 der LwWSGVO bleibt hinter dem Anspruch zurück, den sich die Regierung selbst im Koalitionsvertrag gesetzt hat, weshalb vero nach einer Wiederaufnahme dieser Einschränkung strebt.
Die Unternehmen der Rohstoffindustrie sind auf eine hinreichende Planbarkeit angewiesen. Darum wird vero weiter daran arbeiten, diese Verordnung im Sinne einer einheitlichen Rohstoffsicherungs-Strategie vor dem Hintergrund des Trinkwasserschutzes zu novellieren, um eine Verfügbarkeit mineralischer Rohstoffe zu garantieren sowie steigende Preise dieser zu verhindern.