OVG NRW erklärt Festlegungen zur Kiesgewinnung im LEP für unwirksam: Rohstoffversorgung in NRW nicht mehr gesichert
2019 hatte die NRW-Landesregierung im Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen, die Kiesgewinnung für 25 Jahre zu sichern- damit fünf Jahre länger als die bislang vorgesehenen 20 Jahre. Auf dieser Basis sollten im in Aufstellung befindlichen Regionalplan RVR neue Gewinnungsgebiete im Bereich des RVR ausgewiesen werden. Die Kreise Wesel und Viersen, sowie die Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn klagten dagegen.
Am 03.05.2022 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Klage stattgegeben. Das Gericht hat die Planaussagen im LEP zur Sand- und Kiesgewinnung für unwirksam erklärt. Somit ist auch die Rechtsgültigkeit des Regionalplans im RVR-Gebiet fragwürdig. Aus Sicht von vero wird die Entscheidung massive Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit im Gebiet des RVR sowie in NRW insgesamt haben. Schon hiervon werden Bürger und Unternehmen gleichermaßen umfassend betroffen sein. Aus verfahrenstechnischer Sicht bedeutet die Entscheidung zudem einen bürokratischen Aufwuchs, da in kürzeren Abständen mehr Verfahren notwendig sein werden.
Mit dieser Entscheidung klafft die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit weiter auseinander. Um die bestehenden Bedarfe an mineralischen Rohstoffen auch zukünftig zuverlässig zu decken, ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit eine wesentliche Voraussetzung. Die Verfügbarkeit heimischer Rohstoffe sichert die regionale Versorgung und den Bestand der Lieferketen– eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes NRW. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, wenn es um den Erhalt sowie die Sanierung von Verkehrswegen oder Brücken geht, aber auch bei der Schaffung neuen Wohnraums sowie der Energiewende, muss gewährleistet bleiben. Laut Koalitionsvertrag für den Bund sollen jährlich bis zu 400.000 neue Wohnungen entstehen. Hierdurch steigen die Bedarfe. Aktuell können die derzeit benötigten Mengen an Rohstoffen durch die Produktionsmengen der Betriebe kaum noch gedeckt werden.
Durch die Entscheidung des OVG wird diese Versorgungssicherheit durch verkürzte Versorgungszeiträume noch stärker gefährdet. Die politischen Ziele beim Wohnungsbau, im Bereich der Infrastruktur sowie bei der Energie- und Verkehrswende sind bedroht. Als Folge müssen nicht nur die Industrie, sondern auch die Verbraucher mit Verknappungen der Rohstoffe und folglich auch mit Preissteigerungen rechnen. vero bewertet die Konsequenzen der Entscheidung daher als höchstkritisch.
Die Politik ist nun gefordert, die für diese politisch gewünschten Entwicklungen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Versorgungssicherheit rechtssicher zu gewährleisten.